Customer Support
Menü
About
Menü
Verkaufsbedingungen – Wiederverkäufer
1. Grundlegende Bedingungen. Selig Sealing Products, Inc. („wir“ oder „uns“) beziehen sich hiermit auf und ausdrücklich durch Bezugnahme auf alle der Standard-Verkaufsbedingungen, die auf https://www.seliggroup.com/terms-of-sale (die „Grundlegenden Bedingungen“) zu finden sind. Alle hier verwendeten, aber nicht definierten Bedingungen haben die in den grundlegenden Bedingungen festgelegte Bedeutung.
2. Bedingungen für Wiederverkäufer. Sollten Sie die Waren mit der Absicht kaufen, die Waren an Dritte zu verkaufen oder weiter zu vertreiben, oder sollten Sie die Waren tatsächlich an Dritte verkaufen oder weiter vertreiben, so werden die hier aufgeführten zusätzlichen Bedingungen hiermit in unser Angebot an Sie aufgenommen. Wir beschränken die Annahme auf diese Bedingungen (und die Grundlegenden Bedingungen, die in vollem Umfang in Kraft bleiben, soweit sie nicht, wie hier dargelegt, ausdrücklich geändert werden) und widersprechen allen anderen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen in Ihrer Bestellung oder Annahme.
3. Wettbewerbliche Artikel. Sie erklären sich damit einverstanden, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung keine Artikel zu verkaufen oder herzustellen, die in direktem Wettbewerb zu den Waren stehen.
4. Hinweis für Endverbraucher. Es kann vorkommen, dass wir von Zeit zu Zeit aus geschäftlichen, behördlichen oder anderen Gründen verpflichtet sind, Wartungs-, Konformitäts- oder andere Mitteilungen an die jeweiligen Eigentümer oder Betreiber der Waren zu versenden. Sie erklären sich bereit, nach besten Kräften mit den Eigentümern oder Betreibern der Waren, an die Sie verkauft oder die Sie weiter vertrieben haben, zusammenzuarbeiten und diese an uns zu übermitteln, um die Zustellung der genannten Mitteilungen zu erleichtern.
5. Verfahren für Wiederverkäufer. Wir gewähren keine zusätzlichen Rechte (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechte an geistigem Eigentum) an den Waren, außer den in den Grundlegenden Bedingungen dargelegten. Alle Werbemaßnahmen, an denen Sie sich beteiligen, sind so zu gestalten, dass sie keine unserer Rechte an geistigem Eigentum verletzen, und jegliche werbliche Nutzung unserer Patente, Marken oder Urheberrechte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Darüber hinaus müssen alle Umwandlungs- oder sonstigen Zwischen- oder Nachproduktionsschritte unseren bekannt gegebenen Verfahren folgen und der guten Herstellungspraxis, der Lagerung und Handhabung, den Produkten in Rollenform und den umgewandelten Produkten sowie dem Bestandsmanagement und der Rückverfolgung entsprechen, die in folgenden Abschnitten beschrieben sind:
5.a. Alle Materialien, die von ihrem ursprünglichen Format in schmalere Streifen umgewandelt werden, müssen mit Selig-Etiketten auf der Innenseite des Kerns und auf der Außenseite der Rolle versehen werden. Materialien, die von ihrem ursprünglichen Format auf vorgeschnittene Scheiben umgewandelt werden, müssen das Selig-Etikett auf dem Karton tragen.
5.b. Der Verkauf von Selig-Materialien ist auf das Ihnen von Selig ausdrücklich zugestandene Gebiet beschränkt. Der Verkauf von Selig-Materialien außerhalb dieser spezifischen Gebiete muss vor jeder Transaktion von Selig genehmigt werden.
6. Preise für Wiederverkäufer. Sollten Sie uns über ein Geschäftsszenario informieren oder wir von einem Geschäftsszenario Kenntnis erlangen, bei dem die Waren, die Sie an Dritte zu verkaufen oder weiter zu vertreiben versuchen, auf einem bestimmten Markt nicht wettbewerbsgerecht sind, werden Sie mit uns nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um mögliche Geschäftslösungen zu prüfen, die nach unserem letztendlichen geschäftlichen Ermessen Folgendes umfassen können: (a) gegenseitige Reduzierung der mit den Waren verbundenen Gewinnspannen, (b) Änderungen bei der Verarbeitung oder anderen Zwischen- oder Nachproduktionsschritten zur Steigerung der Kosteneffizienz, (c) direkter Verkauf der Waren durch uns an einen solchen Dritten.
JUMBO-ROLLEN IN VOLLER UND HALBER BREITE
Alle Materialien, die von ihrem ursprünglichen Format in schmalere Streifen umgewandelt werden, müssen mit Selig-Etiketten auf der Innenseite des Kerns, auf der Außenseite der Rolle und auf jeder Palette versehen werden. Materialien, die von ihrem ursprünglichen Format in vorgeschnittene Scheiben umgewandelt wurden, müssen das Selig-Etikett auf dem Karton und auf der Palette tragen
Vielen Dank, dass Sie sich ein Konto eingerichtet haben und uns damit die Möglichkeit geben, Sie noch effektiver und schneller zu bedienen.
Sie haben eine E-Mail erhalten, damit wir Ihr Konto verifizieren können.